Hier finden Sie Informationen und Meinungen über die Europäische Union.
Die Europäische Union und ihre Organe
(von Heinrich Kümmerle)
Die Europäische Union (EU)
ist ein politischer und wirtschaftlicher Zusammenschluß von derzeit 27 demokratischen Staaten mit insgesamt ca. 490 Millionen Einwohnern.
Seine Einwohner sind Unionsbürger. Damit ist ein Deutscher in Frankreich eigentlich kein Ausländer mehr und natürlich auch umgekehrt.
Mitgliedsstaaten der EU sind:
Das Königreich Belgien, die Republkik Bulgarien, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, die Republik Finnland, die Französische Republik, die Hellenische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Republik von Irland, die Italienische Republik, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, das Königreich Schweden, die Slowakische Republik, die Republik Slowenien, das Königreich Spanien, die Tschechische Republik, die Republik Ungarn und die Republik Zypern.
Diese Länder sind allesamt Demokratien; auch die Königreíche (konstitutionelle Monarchieen) und das Großherzogtum.
Folglich kann u.a. das Fürstentum Monaco erst dann Mitglied der Europäischen Union werden, wenn es eine Demokratie wird!
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben der EU bestimmte Souveränitätsrechte übertragen. Deshalb handeln sie in vielen Bereichen gemeinschaftlich und fassen Beschlüsse, die für alle verbindlich sind. Die gemeinsam vereinbarte "Brüssler" Politik ist daher maßgeblich für viele nationale Entscheidungen.
Das Wichtigste aber ist, dass alle diese Staaten untereinander keine militärischen Mittel mehr zur Problemlösung einsetzen!
Mit der Türkei und Kroatien führt die EU seit dem 3. Oktober 2005 offizielle Beitrittsverhandlungen. Mazedonien hat den Status eines Beitrittskandidaten.
Der Europäische Rat
Seit 1974 treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat. Auf diesen Gipfeltreffen wird über die Ziele der gemeinsamen Politik entschieden. Die Ratsbeschlüsse sind Leitlinien für das wichtigste Entscheidungsgremium der EU, den Rat der Europäischen Union.
Der (Minister) Rat der Europäischen Union
ist derzeit die wichtigste rechtssetzende Instanz. Hier sind die einzelnen Regierungen durch jeweils einen Fachminister vertreten und beschließen, meist auch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, die für die Europäische Union verbindlichen Gesetze. Alle sechs Monate wechselt der Vorsitz zwischen den Mitgliedsstaaten. Derzeit hat die Bundesrepublik Deutschland die Ratspräsidentschaft.
Dies ist das Logo der deutschen Ratspräsidentschaft vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2007.
Die Europäische Kommission
gilt als Hüterin der EU, denn sie wacht über die Einhaltung der "Europagesetze". Auch erarbeitet sie Gesetzesvorschläge zur Vorlage beim Rat der Europäischen Union und beim Europäischen Parlament. Die Europäische Kommission setzt sich aus Vertretern aller 27 Mitgliedsstaaten zusammen. Diese Kommissare handeln unabhängig von nationalen Regelungen. Von 2004 bis 2009 ist Günter Verheugen als Vizepräsident und Kommissar für Unternehmen und Industrie in der Europäischen Kommssion vertreten.
Das Europäische Parlament
wird seit 1979 von den Unionsbürgern auf fünf Jahre direkt gewählt. Es tagt in Straßburg. Die 782 Abgeordneten des Europäischen Parlamentes wirken an der europäischen Gesetzgebung mit und verabschieden gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union den jährlichen Unionshaushalt.
Das Europäische Parlament übt das demokratische Kontrollrecht über den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission aus. Seine Befugnisse wurden im Laufe der Jahre immer weiter ausgeweitet.
Gemäß dem Vertrag von Nizza wird das Europäische Parlament ab der Wahl 2009 noch höchstens 732 Abgeordnete haben.
Im Verhältnis zu anderen Parlamenten ist das Europäische Parlament als das Parlament der zweitgrößten Demokratie (nach Indien) damit ziemlich klein.
Der Europäische Gerichtshof
in Luxemburg wacht über die Einhaltung des EU-Rechts und entscheidet bei Streitigkeiten über dessen Auslegung und Anwendung.
Das EU-Recht hat Vorrang vor den jeweiligen nationalen Gesetzen.
Jeder Unionsbürger, europäische Unternehmen, EU-Organe und Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können, wenn ihre Situation unmittelbar und individuell beeinträchtigt wird Klage erheben.
Der Europäische Rechnungshof
hat seinen Sitz in Luxemburg. Er überprüft als unabhängiges Organ die ordnungsgemäße Haushaltsführung der Europäischen Union.
Die Europäische Zentralbank
mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine unabhängige Insitution und zuständig für die Geldpolitik in der Europäischen Währungsunion.
Sie wurde mit dem Vertrag über die EU gegründet, um die neue Währung (€) einzuführen und zu verwalten. Jetzt ist ihre Hauptaufgabe die Gestaltung der Wirtschafts- und Währungspolitik. Damit ist die Europäische Zentralbank u.a. für die Preisstabilität im "Euroraum" zuständig.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
ist ein beratendes Gremium aus 344 Vertretern, die die Interessengruppen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens repräsentieren. Die Zusammensetzung richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten.
Er vertritt Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessengruppen gleichermaßen, die somit gemeinsam die organisierte Bürgerschaft bilden.
Der Ausschuss wurde schon 1957 durch den Vertrag von Rom gegründet.
Der Ausschuss der Regionen
berät den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission in Fragen von regionalem Interesse. Er wird ebenfalls von 344 Repräsentanten der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union gebildet.
Der Europäische Bürgerbeauftragte
befasst sich mit den Beschwerden aller Unionsbürger und Bewohner der Europäischen Union über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union. Er wird vom Europäischen Parlament gewählt.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte
ist eine unabhängige Kontrollbehörde, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union und aller seiner Mitgliedsstaaten überwacht.
Die Europäische Investitionsbank
trägt als Finanzierungsinstitution der Europäischen Union zur Integration, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie einer ausgewogenen Entwicklung aller Mitgliedsstaaten bei.
Die Europäische Kommission ist besser als ihr Ruf
(von Dr. Manfred Weinmann)
Entbürokratisierung steht dick im Programm der Großen Koalition, und prompt wird bekannt, dass Brüssel an einer Richtlinie zur Entbürokratisierung arbeitet, die sie dem Europäischen Parlament vorzulegen gedenkt. Damit ist bei Weitem die Entbürokratisierung in Europa noch nicht erreicht, aber ein wichtiger Schritt ist in die richtige Richtung getan. Und die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutrschland steht nicht alleine da, sondern wird das Europäische Parlament auf seiner Seite haben.
Überhaupt scheint die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, in ihrem Amt von Brüssel begünstigt zu sein, denn kaum entbrennt der Streit zwischen Berlin und den Ländern um den angemessenen Raucherschutz, so bringt die Drohung Brüssels die Bundesländer an einen Tisch und erzwingt auf diese Weise eine Lösung.
So wird nun die alte Kritik der Europa-Union Deutschland am Europäischen Verfassungsvertragsentwurf, demzufolge die Regelung des halbjährigen Wechsels in der Ratspräsidentschaft beibehalten werden sollte, praktisch insofern verifiziert, als der Ratspräsident besondere Anstrengungen unternimmt und in engem Kontakt mit der Kommission Lösungen vorantreibt.
Im Fall des Verfassungsentwurfes wären die "Großen" Zweieinhalbjahre im Amt mit Wiederwahl. Zwei "Große" würden zehn "Kleinen" die halbjährige Amtszeit vermasseln. Das Sellbstbewußtsein der "Kleinen" nicht gefördert und deren Kreativität nicht genützt. Was hat sich Frau Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Vorfreude auf die Ratspräsidentschaft (und auch den Vorsitz in der G8 und G9 Gruppe - die Vorbereitungen für das G9-Gipfeltreffen im Seebad Heiligendamm laufen ja derzeit auf Hochturen) für Ziele in den Monaten zuvor ausgedacht?
Eine weitere erfreuliche Nachricht ist aus Brüssel zu vermelden: Jahrelang buhlen bereits Deutschland und Frankreich um die gunst Chinas wegen priviligierter Handelsbeziehungn. Dies ging so weit, dass sowohl Bundeskanzler Gerhard Schröder als auch der französische Präsident Jacques Chirac eine Aufhebung des Waffenembargos der NATO gegenüber China forderten.
Demgegenüber hat die Kommissarin Frau Benita Ferrero-Waldner bei ihrem kürzlichen Besuch in Peking klargestellt, dass Waffenlieferungen nicht in Frage kämen und das Embargo erhalten bliebe. Dabei spürte man, dass Frau Waldner österreichische Außenministerin war, Herr Schröder nicht mehr im Amt ist und Herr Chirac als Auslaufmodell angesehen wird.
Herr Schröder und Herr Chirac haben zwar das segensreiche Alter des Ruhestandes erreicht, doch sollte man ältere Persönlichkeiten nicht ihrem Alter nach beurteilen. Auich erfahrung ist gefragt. Man muss einfach ein hohes Amt mit großer Verantwortung und entsprechender Herausforderung begleitet haben, um die erforderliche Reife zu selbstbewußtem Auftreten bei der Begenung mit den Ikonen der Weltpolitik gesammelt haben.
Doch was nutzt der Mut der Frau Waldner, wenn andererseits den Chinesen gesattet wird, dei bei AIRBUS bestellten Flugzeuge A380 in China zu bauen und die Patente für die Triebwerke zum Bau von Interkontinentalraketen genutzt werden?
Damit ist nun eine Frage aufgeworfen, die nicht hier beantwortet bzw. behandelt werden kann. Nämlich die der Betriebsspionage. Ist es überhaupt noch möglich, bei der heutigen Elektro- und Nanotechnik effiziente Kontroll- und Überwachungsvorkehrungen zu treffen?
Damit ist man auch bei der Frage angelangt, ob Datengesetze und Datenbeauftragte noch einen Wert haben? Darüber wird ja derzeit in den Medien, garniert mit aus dem Leben gegriffenen Beispielen, viel diskutiert. Die Zukunft wirft hier ihre Schatten voraus!

