08.09.2009 Bundesverfassungsgericht erteilt Lafontaine und Gauweiler klare Absage
Der Heilbronner Kreisverbandsvorsitzende der Europa-Union Deutschland, Heinrich Kümmerle, begrüßt Karlsruher Urteil. Die Europa-Union Deutschland begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den EU-Vertrag von Lissabon. „Das Urteil ist eine klare Absage an die irreführende Argumentation der Beschwerdeführer Lafontaine und Gauweiler. Die Unterstellung, der Vertrag widerspräche dem Grundgesetz und schwäche den Grundrechtsschutz, ist widerlegt“, betont Heinrich Kümmerle, Vorsitzender der Europa-Union Deutschland in Heilbronn. Durch den Reformvertrag von Lissabon werde die Europäische Union im Gegenteil bürgernäher und sozialer als sie es heute sei. „Die demokratische Legitimation wird deutlich verbessert, denn das Europäische Parlament wird erkennbar gestärkt und der Deutsche Bundestag erhält – wie alle anderen nationalen Parlamente – durch den neuen Vertrag erweiterte Mitwirkungsrechte“, kommentiert Kümmerle weiter. Zudem würden die Entscheidungsverfahren der EU an die größer gewordene Zahl der Mitgliedstaaten angepasst. … Nach der grundsätzlichen Zustimmung des Bundesverfassungsgerichtes und den noch vorzunehmenden Nachbesserungen durch den Bundestag sei noch ein positives Votum der Bürgerinnen und Bürger Irlands im Herbst 2009 erforderlich, damit das Reformwerk seine Wirkung entfalten könne. „Die Europa-Union in Heilbronn ist mit unserem Bundesverband zuversichtlich, dass der Vertrag von Lissabon noch in diesem Jahr in Kraft treten wird“, sagte der am vergangenen Freitag im Amt bestätigte Vorsitzende Heinrich Kümmerle.
